Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand Mai 2005
Die Klinik für Manuelle Therapie e.V., Ostenallee 83 in 59071 Hamm, unterhält im Rahmen ihres Klinikbetriebes die Abteilung PhysioPoint. Hinter diesem Namen verbirgt sich ein fachlich kompetentes, aufgeschlossenes und weitsichtiges Therapeuten-Team.
PhysioPoint hält folgende Grundleistungen bereit:
Medizinische Trainingstherapie, funktionelles Training für Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat mit und an Geräten unter kompetenter Anleitung
Als Sonderleistungsangebot bei ärztlicher Verschreibung bieten wir im Rahmen unserer krankengymnastischen/physiotherapeutischen Ambulanz an:
Krankengymnastik allgemein für Kinder und Erwachsene / Manuelle Therapie / Osteopathie / medizinische Trainingstherapie / Sportphysiotherapie / Krankengymnastik auf neurophysiologischer Basis nach PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) und Bobath / Schlingentischbehandlung / manuelle Lymphdrainage / Fußreflexzonentherapie / Voll- und Teilmassage / Bindegewebsmassage / Vibrationsmassage / Kryotherapie (Eistherapie)
Als Sonderleistungsangebot ohne ärztliche Verschreibung bieten wir im Rahmen unserer krankengymnastischen/physiotherapeutischen Ambulanz an (gegen Gebühr):
Befund / Wirbelsäulen-Check / Haltungs- und Gangdiagnostik / Muskelfunktionstest / sportliche und pflegerische Beratung und Betreuung / Laktatleistungstest
Auskunftspflicht des Kunden:
Vor der Inanspruchnahme des Leistungsangebotes hat der Kunde sich einem Eingangscheck zu unterziehen und dabei, aber auch während der Laufzeit aller Maßnahmen, den Therapeuten von PhysioPoint wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft zu geben über frühere oder gegenwärtige Erkrankungen und Risikofaktoren, die seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Der Kunde muß mit der Möglichkeit von Gesundheitsschäden als Folge einer falschen Einschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit rechnen.
Vergütung / Beitrag:
Mit dem Abschluß eines Vertrages erwirbt der Kunde das Recht, im Rahmen der Hausordnung von PhysioPoint, die Grundleistungen in Anspruch zu nehmen. Durch den Vertrag ist der Kunde verpflichtet, monatlich im Voraus die von PhysioPoint festgelegt und durch Aushang bekanntgemachten Monatsvergütung (Monatsbeitrag) zu zahlen. Ohne Vertragsabschluß ist der Kunde berechtigt, eine Zehnerkarte zu kaufen, die zur Inanspruchnahme der Grundleistungen an 10 verschiedenen Tagen berechtigt. Die Rechte aus der Zehnerkarte verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf von 12 vollen Monaten nach dem Erwerb der Zehnerkarte. PhysioPoint ist berechtigt, den Monatsbeitrag für Grundleistungen und den Kaufpreis für Zehnerkarten mit Wirkung für die Zukunft im angemessenen Umfang zu erhöhen. Eine solche Erhöhung erlangt Gültigkeit bei einer Vorankündigung von 3 Wochen zum nächsten Monatsersten
Die Sonderleistungen werden gegenüber der Krankenkasse oder gemäß einer Sondervereinbarung abgerechnet.
Vertagslaufzeit:
Der Vertrag kommt zustande mit der Aushändigung eines vom Kunden unterzeichneten und vom PhysioPoint gegengezeichneten Zweitexemplares der Vertragsurkunde.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist kündbar durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 14 Tagen zu jedem Monatsende.
Öffnungszeiten:
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang in den Räumen von PhysioPoint bekanntgegeben. PhysioPoint behält sich vor, die Öffnungszeiten den Bedürfnissen, Gewohnheiten und Nachfragen der Kunden anzupassen.
Hausordnung:
Zur Gewährleistung einer ungestörten Nutzung der Räumlichkeiten, Geräte und angebotenen Leistungen von PhysioPoint durch die Kunden, erlässt PhysioPoint eine Hausordnung, die in den Räumen von PhysioPoint für jeden erkennbar ausgehängt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Ordnungsanweisungen des Personals von PhysioPoint Folge zu leisten. PhysioPoint wird dafür Sorge tragen, dass während der gesamten Öffnungszeit stets eine verantwortliche Aufsichtsperson zugegen ist. Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten. Das Hausrecht von PhysioPoint wird durch die jeweilige Aufsichtsperson ausgeübt.
Haftung:
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf eine Ersatzleistung oder auf Ersatzstunden, wenn PhysioPoint aus Gründen, die PhysioPoint nicht zu vertreten hat ( z.B. höhere Gewalt ), seine Leistungen unverschuldet nicht erbringen kann. PhysioPoint haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. PhysioPoint übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für den Verlust von Wertgegenständen und Kleidung. Bei der Benutzung der Anlage und Geräte von PhysioPoint haftet weder PhysioPoint noch das Personal. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und haben grundsätzlich keine Gültigkeit.